Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Urteil eines Gerichts in Frankreich gegen propalästinensische AktivistInnen als Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt.
Mitglieder der Gruppe „Collectif Palestine 68“ hatten im Rahmen der internationalen BDS-Kampagne zum Boykott israelischer Produkte vor einem Supermarkt aufgerufen und waren von einem französischen Gericht 2013 wegen Anstiftung zur Diskriminierung verurteilt worden.
Der Europäische Gerichtshof urteilte jedoch gestern, dass die Aktionen der Gruppe als „politische Meinungsäußerung“ zulässig und von öffentlichem Interesse seien, es sei denn, es käme zu „Aufrufen zur Gewalt, zum Hass oder zur Intoleranz“, was hier ausdrücklich nicht passiert ist. Frankreich muss nun jedem der Beschuldigten Schadenersatz zahlen.
Im Jänner 2020 wurde von ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne und NEOS einen gemeinsamen Entschließungsantrag eingebracht, der die BDS-Bewegung als antisemitisch brandmarkte und dazu aufrief, die BDS-Bewegung und ihre Ziele scharf zu verurteilen und ihre Veranstaltungen weder finanziell noch in anderer Form zu fördern.
„Während der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt, dass Boykott-Aufrufe von israelischen Produkten als politische Meinungsäußerung zulässig und von öffentlichem Interesse sind, entschied das österreichische Parlament mit Hilfe aller fünf Parteien, dass Veranstaltungen von BDS in Österreich nicht mehr finanziell oder in anderer Form unterstützt werden dürfen“, so Botschafter Salah Abdel Shafi. „Nicht nur wird in Österreich sachliche Kritik an der völkerrechtswidrigen israelischen Besatzung mit Antisemitismus gleichgesetzt, sondern auch direkt die Meinungsfreiheit angegriffen. Das nun veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichts für Menschenrechte hat hingegen einmal mehr verdeutlicht, dass der Aufruf zu Boykott ein völkerrechtlich legitimes, politisches Instrument ist und unter Meinungsfreiheit fällt. Es ist nun am österreichischen Parlament, seine Entscheidung zu überdenken.“